Gruppenreisen stornieren wegen Corona – Was geht? Was nicht?

Gruppenreisen stornieren wegen Corona ©OFC Pictures - stock.adobe.com
Gruppenreisen stornieren wegen Corona ©OFC Pictures - stock.adobe.com

Gruppenreisen stornieren wegen Corona wirft viele Fragen auf. Wer muss den entstandenen Schaden tragen? Kunde? Veranstalter? Gastgeber? Die Frage ist reiserechtlich oft knifflig. Aber wichtiger noch als die reiserechtliche Frage ist für uns: Wie kann man diese Frage mit der richtigen Haltung beantworten? Denn wie Altkanzler Helmut Schmidt einst sagte meinen auch wir: In der Krise beweist sich der Charakter.

Stornieren einer Gruppenreise wegen Corona – Wen trifft der Schaden?

Die kurze Antwort ist: Uns alle. Die Corona-Krise hat jeden Beteiligten enorm herausgefordert. Das haben unsere Gruppenhaus-Partner gespürt (Betriebs-Schließungen, Kündigungen, Insolvenzen von Familienunternehmen, hohe Kreditaufnahmen wenn möglich), das haben wir als Betrieb und unser Team gespürt (Kurzarbeit, Entlassungen, Einsparungen in allen Bereichen) und das haben natürlich auch die bei uns buchenden Gruppen gespürt, wenn es keine Reisewarnung für eine Region gab und die Gruppe aus Sorge trotzdem stornieren wollte.

Gruppenreisen stornieren wegen Corona: Verantwortliche Lösungen für alle finden!

Wir suchen als verantwortungsbewusstes Unternehmen einen Weg, der die Schwierigkeiten aller Beteiligten zu fairen und nachvollziehbaren Anteilen berücksichtigt und die Risiken ausbalanciert.
Dabei orientieren wir uns an dem, was das europäische Reiserecht als fair und gerecht bewertet. Dieses Recht schützt einzelfallabhängig Gruppen oder Hausbesitzer.

Wann kann man kostenfrei Gruppenreisen stornieren?

Es müssen behördlich angeordnete Einschränkungen vorliegen. Kostenfreie Stornierungen für Reisegruppen sind im Rahmen des Pauschalreiserechts unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Es gibt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mit direktem zeitlichen Bezug zu Ihrer Reise. Seit dem 1. August 2021 wird eine Reisewarnung nur noch für Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgesprochen. Jeden Freitag aktualisiert das RKI die Einstufung der Risikogebiete mit genauer zeitlicher Angabe, ab wann die Hochstufung gilt. Der Geltungszeitraum ist dann immer bis zum darauffolgende Freitag. Dann wird neu bewertet.
  2. Die Einreise ist nicht möglich, da der Transit aufgrund von örtlichen Beschränkungen nicht möglich ist und der Zielort nicht erreicht werden kann
  3. Die Beherbergung kann als Gesamtleistung nicht angeboten werden.

Sollte einer dieser drei Gründe vorliegen, nehmen wir mit unseren Gruppen umgehend Kontakt auf.

Vor anderen Stornierungen (zum Beispiel aus Sorge) schützt das Reiserecht die Gruppenhausbesitzer und es fallen Stornierungsgebühren für Kunden und Kundinnen an, die aus nicht reiserechtlich gedeckten Gründen vom Reisevertrag zurücktreten möchten.

Buchen ohne Stornierungsgebühren im Vertrag: Warum geht das nicht?

Natürlich sind auf der Erfahrung des letzten Jahres, in dem viele Gruppen auch kostenpflichtig stornieren mussten, viele Gruppen an einer Buchung ohne Stornierungskosten-Risiko interessiert. Ein einseitiges und reiserechtlich unbegründetes Rücktrittsrecht finden wir aber nicht gerecht – und keiner unserer Hauspartner wäre bereit, diese Risiken alleine zu tragen und alle anderen von Risiken zu entbinden. Schließlich ist jede Gruppe über das Reiserecht so geschützt, dass im Falle einer Reisewarnung (und somit auch einer sachlich begründeten Gefahr) ein kostenfreier Rücktritt möglich ist.

Was ist mit den Grauzonen in der Corona-Pandemie?

Natürlich sind im Rahmen der Entwicklung der Pandemie verschiedene Szenarien möglich. Eine Pauschalantwort auf jeden möglichen eintretenden Fall können wir  trotz aller intensiven Auseinandersetzung leider nicht geben.

Aber: Wir lösen die Probleme!

Wir haben in 2020  für jeden Fall individuelle Lösungen gefunden und haben diesen Anspruch auch für Gruppenreisen in 2021 umgesetzt. Gruppen, die fahren wollten, haben maßgeschneiderte Lösungen bekommen (Reduzierung von Mindestbelegungen, Zubuchung von Appartements und Ferienwohnungen, Unterstützung beim Verstehen der Schutzverordnungen usw.). Gruppen, die stornieren mussten, haben wir nicht auf den vollen Stornierungsgebühren sitzen lassen, sondern in fast allen Fällen reduzierte Kulanz-Lösungen in Absprache mit unseren Hauspartnern gefunden.

Wir haben jede Gruppe mit dem maximal möglichen Entgegenkommen behandelt.

Wichtiger als Stornierungsfragen: Wie kann ich eine Gruppenreise trotz Corona sicher durchführen?

Wir haben den Dschungel der Verordnungen durchgearbeitet und für jedes unseref Partnerländer die Rahmenbedingungen für eine Gruppenreise ausgearbeitet. Diese aktualisieren wir wöchentlich. So kann sich jeder auf dem gerade geltenden Stand halten. https://www.reiseservice-henser.de/blog/category/corona-regeln-nach-laendern/.

Auch für alle 16 Bundesländer haben wir die Verordnungen im Blick und informieren unsere Reisegruppen vor Reiseantritt über die aktuellen Coronaregeln.

Außerdem haben wir zur Vorbereitung sicherer Gruppenreisen in Corona-Zeiten ein Konzept entwickelt, mit dem sich die meisten Risiken in der Reisedurchführung gut abfedern lassen. Das erfordert etwas Arbeit und Hirnschmalz – aber es lohnt sich. Denn das Ergebnis ist ein sicheres Reisegefühl für alle Beteiligten.

Im neun Schritten führt Hensers CarePlan zu einem sicheren Reise- und Hygienekonzept für eine Gruppenreise: https://www.reiseservice-henser.de/blog/category/careplan/

Dieser beinhaltet alle Punkte, die bei der Reisevorbereitung sowie bei der Programmplanung beachtet werden können und ermöglicht so eine sichere Durchführung einer Gruppenreise, sodass man nur im Falle einer Reisewarnung auch tatsächlich zurücktreten muss (und das dann natürlich kostenfrei).

Sicher reisen trotz Corona: Hensers CarePlan

Hygiene- und Abstandsmaßnahmen Anreise Abreise Gruppenreisen Corona

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